Bemerkenswert dagegen, dass in Dtld schon dann abgehört werden darf (vorbehaltlich Genehmigung der Kommission), wenn der Verdacht besteht, dass der Betreffende eine Volksverhetzung begehen will (§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 Buchst.a G10-Gesetz i.V.m. § 130 StGB). nzz.ch/international/bnd-ges…

Feb 1, 2021 · 4:22 PM UTC

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Replying to @HGMaassen
Könnte es sein, daß im Hause Kasner/Merkel bis zur Wende im Wohnzimmer an der Wand Bilder von Stalin, Honecker und Mielke hingen ? Das würde vieles erklären, auch Merkels Hass auf Deutschland. Wieso probt die Bevölkerung nicht endlich den Aufstand gg. Merkel ? Was muss passieren?
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Endlich mal ein Statement das ich ihnen abnehme. In Sachen "Abhören" sind sie ja eine Koryphäe.
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Die ganzen Behörden hören ab wer kontrolliert das schon?🤷‍♂️😁
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Wie will man das wissen? Und ab wann wird wieder abgebrochen?
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... begehen wollen könnte
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Getroffene Hunde bellen
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Kann mir jemand ein bundesdeutsches Presseerzeugnis nennen das nur annähernd die Qualität der NZZ aufweist?
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Das Land ist am Ende
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