Bemerkenswert dagegen, dass in Dtld schon dann abgehört werden darf (vorbehaltlich Genehmigung der Kommission), wenn der Verdacht besteht, dass der Betreffende eine Volksverhetzung begehen will (§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 Buchst.a G10-Gesetz i.V.m. § 130 StGB). nzz.ch/international/bnd-ges…

Feb 1, 2021 · 4:22 PM UTC

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Strafrecht und Strafverfolgung bekommen wieder Erziehungsfunktion. In den 1960er und 1970er Jahren hätten Linke dies als reaktionär bezeichnet.
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Und man kann sich denken, wem dann künftig Verhetzung unterstellt werden wird (die noch nicht begangen wurde) und bei wem man jeden Verdacht ignorieren wird.
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Hetz, hetz! So! Jetzt bin ich dran!
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Lach alle was anderes denken wie die Verbrecher Bande EU stuft man als Nazi ein dabei sind die selber die größten
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§ 130 StGB - Volksverhetzung Einen Link zu diesem Gesetz finden Sie hier: gesetze-im-internet.de/stgb/…
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Ich finde es gut so daß jeder der in der AFD ist abgehört werden kann. Währed den braunen Anfängen
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sieht nach Wahlhilfe aus, unliebsame Konkurrenz soll klein gehalten werden.
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Bei Stalin hieß das "Soziale Prophylaxe".
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