Fallls Sie Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Lockdowns haben: Sie sind nicht alleine, es sind viele, auch wenn sie totgeschwiegen oder als Covitioten diskreditiert werden. Hier ein Urteil des AG Weimar wonach best. Maßnahmen verfassungswidrig sind: openjur.de/u/2316798.html

Jan 22, 2021 · 9:00 PM UTC

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Replying to @HGMaassen
Ist es nicht wie vor 85 Jahren? Die Mehrheit schwimmt mit dem Strohm, weil die Mehrheit glaubt, was die Mehrheit denkt, ist richtig?
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Ein Amtsrichter, der schon selbst erfolglos gegen Maskenpflicht und Abstandsregeln geklagt hat, fällt ein völlig unbefangenes Urteil über Abstandsreglen? Lieber Herr Massen, da müsste selbst Ihnen klar sein, was das OLG diesem Herren demnächst sagen wird? focus.de/politik/gerichte-in…
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Replying to @HGMaassen
Es gab auch Gerichte, die Demos zugelassen haben, auf denen schon mehrfach gegen Auflagen verstoßen wurde. Es gab Rundschreiben an Behörden, in denen die Maßnahmen kritisiert wurden. Aber es gab ja auch schonmal Verfassungsschutzpräsidenten, die in der AfD kein Problem erkannten.
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Das Urteil wird bestimmt bald aufgehoben und der Richter eingesperrt.
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Gleiches Kassengestell
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Ich habe eher Zweifel an dem Verfahren, dass Sie seinerzeit ins Amt gebracht hat.
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Aktueller Arbeitgeber, 1000 Mitarbeiter, 3 Schicht System, während der gesamten "Pandemie" Krankenstand niedriger als in 3 aufeinander folgenden Jahren vorher. Vorheriger Arbeitgeber, verdorbener Fisch aus der Kantine, für zwei Wochen stehen die Maschinen still. Finde den Hacken.
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Es gibt ja auch Ärzte die Atteste ausstellen die auch nicht so ganz stimmen
Replying to @HGMaassen
Auch ein Kollateralschaden des Lockdowns?
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