Minderjährige unter 14 J. dürfen nach § 11 BVerfSchG grds nicht vom BfV in Dateien gespeichert werden. Seit dem Fall des 12jährigen, der 2016 einen Anschlag auf den LU-Weihnachtsmarkt plante, wird eine Gesetzesänderung gefordert,von der SPD aber blockiert. bild.de/regional/berlin/berl…

Nov 11, 2020 · 4:24 PM UTC

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Replying to @HGMaassen
Gruselig. Grüne Gutmenschen verhindern Sicherheit und Struktur. Befremdlich.
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Chantal, heul leise 😘
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Replying to @HGMaassen
Der 11 jährige ist eine Gefahr für die Gesellschaft ! Erste Maßnahme, Klettverschluss Schuhe gegen welche mit Schnürsenkel tauschen . So kann man ihn besser kontrollieren wann er wohin geht usw
Replying to @HGMaassen
Ich denke der Staat soll sich raushalten? Was denn nun?
Replying to @HGMaassen
Der BfV schafft es ja noch nichteinmal mit den Erwachsenen Rechten Terroristen fertig zu werden und diese von Straftaten abzuhalten. Was wollt ihr dann von den Kindern? Solche Kinder sollte das Jugendamt aus dem Radikalen Umfeld holen und nicht der Verfassungsschutz beobachten.
Replying to @HGMaassen
Lassen wir die 12 Jährigen aus und nehmen Sie mal ins Visier der Verfassungsschützer, ich glaube, da gibt es mehr zu tun.
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Erschüternd, wie hier Kindern unter 14 Jahren Einsichtsfähigkeit für ihre Taten unterstellt werden ... Ich antworte nicht auf Profile mit mehr als einer Fahne im Namen.
Replying to @HGMaassen
Das ist alles nur geplante Ablenkung. Unser Grundgesetz wird enthauptet und zerstückelt. 🤬🤬
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