Minderjährige unter 14 J. dürfen nach § 11 BVerfSchG grds nicht vom BfV in Dateien gespeichert werden. Seit dem Fall des 12jährigen, der 2016 einen Anschlag auf den LU-Weihnachtsmarkt plante, wird eine Gesetzesänderung gefordert,von der SPD aber blockiert. bild.de/regional/berlin/berl…

Nov 11, 2020 · 4:24 PM UTC

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Replying to @HGMaassen
Wollen Sie 11-jährige mit dem Verfassungsschutz observieren? Nehmen Sie dann 12-jährige aus der Nachbarklasse zur Überwachung oder nutzen Sie Lehrer als V-Leute? Warum nicht in der Kita anfangen, da gibt es sicher auch Gewaltandrohungen unter 3-jährigen...
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Replying to @HGMaassen
Oh ja bitte blocken Sie mich auch, Sie sind ein Lügner und Faschist.
Replying to @HGMaassen
Kollateralschäden unter Bürgern sind der SPD scheißegal. Dann müssen die Steuern woanders eingetrieben werden. SPD ist sehr flexibel ...
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Replying to @HGMaassen
Die wollen doch nur Spielen.
Replying to @HGMaassen
Gesetzesänderungen in D sorgen meistens für mehr Sozialausgaben und Täterschutz. Leider!
Replying to @HGMaassen
Man muss Gesetze nun auch mal nach neuen Gegebenheiten anpassen!
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Replying to @HGMaassen
Gut gemacht SPD
Replying to @HGMaassen
Tucker Carlson als Quelle?!? Bisch du noch normal oder was
...aber dann, wenig später mit 16, sollen die Kids dann SPD wählen🤮
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