Ich aktualisiere gerade meine Kommentierung zum Asylgrundrecht und muss dabei wieder an eine Aussage des BVerfG denken (E 116, 24):
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"Eine Rechtsordnung, die sich ernst nimmt, darf nicht Prämien auf die Missachtung ihrer selbst setzen. Sie schafft sonst Anreize zur Rechtsverletzung, diskriminiert rechtstreues Verhalten und untergräbt damit die Voraussetzungen ihrer eigenen Wirksamkeit."

Jul 9, 2020 · 5:18 AM UTC

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Eine solche Aussage würde jetzt dazu gühren, dass das Gericht ein Verdachtsfall des Verfassungsschutzes würde. Wie beim KSK würde dann an dessen Auflösung gearbeitet werden.
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Es tut gut intelligenten Menschen während des Arbeitens zuzuschauen.
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Eine Rechtsordnung, die sich ernst nimmt, darf nie von einem AMTSEIDBETRÜGER und Rassisten untergraben werden. Asylrecht schon gar nicht. Nein, Pfarrer sollten auch keine Kindergärten administrieren....
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Sicher. Psychologie, erstes Semseter. Klassische Konditionierung.
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Nun ist von unseren Regierungsparteien CDU und SPD, unterstützt von Grünen und Linken, ja genau diese Rechtsverletzung zum Asylgrundrecht gewünscht und wird gefördert. Wer eine dieser Parteien unterstützt, beteiligt sich am Abbau unseres Rechtsstaates.
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Besser kann man es kaum ausdrücken, was hier seit Jahren falsch läuft und zwar grundlegend falsch läuft Wenn ein Rechtsbruch keine Konsequenzen hat, ist das Recht wert- u bedeutungslos Wo Abschiebungen eh nicht erfolgen, muss ich auch nicht aufwendig das Bleiberecht prüfen
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Dazu auch H.J.Papier (2019): WARNUNG. Wie der Rechtsstaat ausgehöhlt wird. Seine Ausführungen - und die anderer dazu - interessieren die politischen Entscheidungsträger jedoch nicht.
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Asyl und Recht und Ordnung sind unter dieser Regierung Begriffe ohne Wert und Gerechtigkeit.
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Richtig. Die Folgen der Untätigkeit kann man bei der Entwicklung von Hasskriminalität im Internet und Verharmlosung / Nichtverfolgung rassistischer Straftaten (Beleidigung, Gewaltdelikte, falsche Verdächtigung, Vortäuschen von Straftaten) gut beobachten. Die Folge ist Eskalation
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Aber irgendwie wird es immer wieder ausgehebelt.