Dann müsste der Begriff auch im einfachen Recht gestrichen werden: zB § 3 I AsylG, § 60 I AufenthG, Art. 1 GFK. Sollen Menschen, die wegen ihrer Rasse verfolgt werden, kein Asyl erhalten, weil es Leute gibt, die sich an dem Ausdruck „Rasse“  stören? Nein! n-tv.de/politik/Lambrecht-be…

Jun 12, 2020 · 9:19 PM UTC

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Replying to @HGMaassen
Wegen seiner Rasse kann niemand verfolgt werden, sondern wegen seiner Hautfarbe, Herkunft etc. Warum sollten Menschen dafür kein Asyl erhalten können?
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Replying to @HGMaassen
das Asylrecht ist grundlegend zu ändern und als Gnadenrecht auszugestalten
Replying to @HGMaassen
Will der Herr Maassen damit sagen, es gäbe Rassen? Will der Herr Maassen nicht mehr mit der Wissenschaft zu tun haben?
Replying to @HGMaassen
Man kann das Wort verbieten-die Realität aber nicht!
Replying to @HGMaassen
Och Hans-Georg, bist du wirklich so dumm, dass Du den Unterschied zwischen Streichung und Ersetzung durch "XY" nicht verstehst? Selbstverständlich werden durch die Änderung keine bestehenden schützenswerte Rechtsgüter abgeschwächt.
Replying to @HGMaassen
Völlig richtig, diese ganze Diskussion gleitet jetzt langsam völlig ins Absurde ab.
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Replying to @HGMaassen
Man darf gespannt sein, wie die das dann formulieren wollen. Hautfarbe? Das wäre wohl zu kurz gesprungen. 🤔 #Rasse
Replying to @HGMaassen
Tja die da oben schießen sich nur noch Eigentore!
Replying to @HGMaassen
So weit wird in Berlin leider nicht gedacht.