Dann müsste der Begriff auch im einfachen Recht gestrichen werden: zB § 3 I AsylG, § 60 I AufenthG, Art. 1 GFK. Sollen Menschen, die wegen ihrer Rasse verfolgt werden, kein Asyl erhalten, weil es Leute gibt, die sich an dem Ausdruck „Rasse“  stören? Nein! n-tv.de/politik/Lambrecht-be…

Jun 12, 2020 · 9:19 PM UTC

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Replying to @HGMaassen
was erwarten Sie von einer Person, die erst nach massivsten Rücktrittsaufforderungen bereit war Kindesmissbrauch von "Vergehen" auf "Verbrechen" umzustufen....wohlgemerkt :ausschliesslich der Angst vor Jobverlusz geschuldet!
Replying to @HGMaassen
Ja, der Begriff gehört überall gestrichen.
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Replying to @HGMaassen
Was wird dann aus „Rassismus“?
Replying to @HGMaassen
1:0 Herr Maaßen
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Wer hat den Rassenbegriff geprägt?
Replying to @HGMaassen
Duhuhu bist so dunnn
Replying to @HGMaassen
Nachdem @HGMaassen den VS diskreditierte, macht er nun mit den Juristen weiter. Als solcher ist er eigentlich bestens geschult im Umgang mit Sprache und müsste logisch folgern: da es keine Rassen gibt, kann der Begriff in unserem Recht auch nicht angewandt werden.
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Replying to @HGMaassen
Ich denke, das ist eine Vorbereitung für die gesetzliche Verankerung von Rassenquoten oder -boni und -mali, wie es sie in den USA auch gibt. 'Niemand darf wegen... seiner Rasse ... benachteiligt oder bevorzugt werden.' Das soll gestrichen werden. Unglaublich.
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Replying to @HGMaassen
Verpiss Dich, du scheiss Nazi.
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