Gutachten des Wiss.-Dienstes BT zum neuen § 5 II IfSG (Ermächtigungen des BMG). Ergebnis: "wohl zumindest erheblich problematisch". Mit anderen Worten: "wohl verfassungswidrig". documentcloud.adobe.com/link…

Apr 8, 2020 · 7:30 AM UTC

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Replying to @HGMaassen
achso, weil du die Einhaltung der Verfassung ja immer schon soooo gut verteidigt hast. * hust hust*
Replying to @HGMaassen
Was für eine Verfassung? Meinen Sie das Besatzungsstatut?
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Replying to @HGMaassen
Sie hatten bereits in Ihrer früheren Position als Präsident des Verfassungsschutzes ein Problem mit der Einschätzung, was verfassungswidrig und was verfassungskonform ist. Und das hat sich garantiert nicht verändert. Ihre Einschätzung ist also völlig unerheblich.
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Replying to @HGMaassen
Interessant zu lesen.🤔
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Replying to @HGMaassen
... und deshalb werden Klagen vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen?
Replying to @HGMaassen
Bundesrepublik Deutschland habe zu der Zeit zu viele Gesetze und Bürokratie Staat aufgebaut wie SED Partei-Vorsitzende in DDR danach halten sich nicht die Gesetze sonder überall Bürger nachstellen, Menschenrechten verletzten, Diese derzeit Große Koalition in 🇩🇪 durfte abdanken ⚰️
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Replying to @HGMaassen
Wenn die Politik das Grundgesetz, das Versammlungsrecht, die Freizügigkeit und die Reisefreiheit faktisch auf Zeit außer Kraft setzt, dann darf das Volk vernünftige Begründungen und rechtlich zweifelsfreie Schritte fordern. Beides passiert derzeit nicht, es wird dazu geschwiegen.
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Eine Politik, die mit offenen Karten spielt, würde Kritik und Widerspruch ernst nehmen und nicht durch Winkelzüge ausschalten. Das ist Absicht, sonst wären in diesen Zeiten Bundestag/Bundesrat nicht zur Abstimmung zusammengekommen.
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Replying to @HGMaassen
Rechtlich ist die jetzige Situation mehr als zweifelhaft. Weder die Verhältnismäßigkeit scheint gegeben um garantierte Grund- und Menschenrechte einzuschränken, noch gibt das IfSG diese Maßnahmen über längere Zeiträume und bundesweit her. Sehr bedenklich! juwiss.de/27-2020/
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