Weihnachten: Ich erinnere an die Regelung des Kirchenkontingents (23 I 2 AufentG). Danach können Kirchen „Geflüchtete“ auf eigene Kosten (Verpflegung, Versorgung, Versicherung, Abschiebung...) einladen. Und: diese Regelung kann von den Grünen genutzt werden. Das kostet nur etwas.
Dec 24, 2019 · 9:56 PM UTC
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