Es waren SPD und Grüne, die 2003 durch eine kleine Änderung von § 129a StGB die typischen linksextr. Gewalttaten aus dem Terrorismusbegriff herausgenommen haben (vgl. § 129a Abs. 2, 2. HS StGB ggü § 129a Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F.). Also: Linker Terrorismus wurde herausdefiniert.