Ein privater Vortragsabend ist privat, aber nicht geheim. Das Private ist in #Deutschland durch Gesetze geschützt, auch vor übergriffigen „Fakten-Checkern“ wie #Correctiv. Ihr Lausch- und Foto-Angriff auf ein privates Treffen ist nach meinem Verständnis kriminell, weshalb ich Anzeige gegen die Correctiv-Macher gestellt habe. Hier ein Auszug daraus: „hiermit erstatte ich #Strafanzeige … wegen des Verdachts der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB), der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB) sowie der Verletzung des Rechts am eigenen Bild (§§ 33, 22 KunstUrhG) und stelle Strafantrag wegen aller genannten und darüber hinaus in Betracht kommenden Delikte.“ „Beruhend darauf besteht für folgende Straftatbestände ein für die Einleitung eines polizeilichen / staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens ausreichender Anfangsverdacht gegen die o.g. Beschuldigten und gegen die hier nicht weiter bekannten, an der strafbaren Erlangung und Verbreitung aber weiteren beteiligten Personen (Auftraggeber, Mitarbeiter von Greenpeace, etc.): • Verstoß gegen § 201 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB • Verstoß gegen § 201a Abs. 1 Nr. 1 („gegen Einblicke besonders geschützter Raum“), Nr. 4 und Nr. 5 StGB • § 33 Abs. 1, 2 i.V.m. 22 Abs. 1 KunstUrhG Die Beschuldigten handelten im besonderen Maße mit gemeinschaftlich begangener, hoher krimineller Energie, so dass an einem vorsätzlichen Handeln kein Zweifel bestehen dürfte. Sie wollten mir und den anderen Teilnehmern des Treffens Schaden zuführen und handelten rechtswidrig.“ Besonders peinlich dabei: Correctiv wird auf direktem Weg und über indirekte Kanäle in erheblichem Umfang von der #Ampel-Regierung finanziert.

Jan 12, 2024 · 3:10 PM UTC

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Da wünsch‘ ich Ihnen jetzt schon viel Spaß. Weder kommen Sie mit Ihrem vorliegend völlig lächerlichen „privat“ juristisch durch noch damit, den Versuch zu unternehmen, das Presserecht auszuhöhlen. Das Einzige, was Sie hier versuchen - und das ist dermaßen augenscheinlich, es springt einen ja förmlich an -, ist der untaugliche Versuch, die Presse mundtot zu machen. So ein bisschen nach üblich Huys‘scher Manier. Man wird sich viel eher Gedanken darüber machen müssen, ob ihre „Versammlungen“ nicht im Sinne des Dritten Teils des Ersten Abschnitts des Besonderen Teils des StGB (Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates) juristisch relevant sein könnten. So sind die Rechten, die Rechten, die sind so. So sind die Rechten, die Rechten, die sind so.
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Replying to @GerritHuy
Diese Linksextremisten werden in der NeuenDDR eh freigesprochen 🤬🤬🤬
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Replying to @GerritHuy
Absolut richtig. Viel Erfolg für den Prozess! Hoffentlich werden dem #Correctiv im Anschluss die Fördergelder gestrichen.
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Replying to @GerritHuy
@bmj_bund @mik_brandenburg #MinisteriumderJustizBrandenburg... na werden Sie jetzt politischen Druck ausüben um dieser berechtigte Strafanzeige abzuschmettern? 🤔
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Replying to @GerritHuy
Lächerliches und fast schon Mitleid erregendes Jura-Halbwissen war bei Wish wahrscheinlich gerade im Sonderangebot zu haben. Jemand wie #Huy musste da einfach zugreifen. 😂 Mangels Anfangsverdachts wird da wohl nicht mal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Fakten: § 201 StGB zieht hier nicht, weil: "[Die Tat] ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird." § 201a StGB kommt ebenfalls nicht in Betracht, denn die dort aufgeführten Taten sind nicht strafbar, wenn sie "in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen." Und last but not least: Auch mit § 33 KunstUrhG erleidet Huy juristischen Schiffbruch. Der Grund dafür ist § 23 KunstUrhG: "Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte, [...] 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben, [...]." Interessant ist allerdings, dass Huy die Rechercheergebnisse an sich nicht bestreitet. Das lässt sehr tief blicken, welch Geistes Kind sie zweifellos ist. #Correctiv
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