Ein privater Vortragsabend ist privat, aber nicht geheim. Das Private ist in #Deutschland durch Gesetze geschützt, auch vor übergriffigen „Fakten-Checkern“ wie #Correctiv. Ihr Lausch- und Foto-Angriff auf ein privates Treffen ist nach meinem Verständnis kriminell, weshalb ich Anzeige gegen die Correctiv-Macher gestellt habe. Hier ein Auszug daraus: „hiermit erstatte ich #Strafanzeige … wegen des Verdachts der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB), der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB) sowie der Verletzung des Rechts am eigenen Bild (§§ 33, 22 KunstUrhG) und stelle Strafantrag wegen aller genannten und darüber hinaus in Betracht kommenden Delikte.“ „Beruhend darauf besteht für folgende Straftatbestände ein für die Einleitung eines polizeilichen / staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens ausreichender Anfangsverdacht gegen die o.g. Beschuldigten und gegen die hier nicht weiter bekannten, an der strafbaren Erlangung und Verbreitung aber weiteren beteiligten Personen (Auftraggeber, Mitarbeiter von Greenpeace, etc.): • Verstoß gegen § 201 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB • Verstoß gegen § 201a Abs. 1 Nr. 1 („gegen Einblicke besonders geschützter Raum“), Nr. 4 und Nr. 5 StGB • § 33 Abs. 1, 2 i.V.m. 22 Abs. 1 KunstUrhG Die Beschuldigten handelten im besonderen Maße mit gemeinschaftlich begangener, hoher krimineller Energie, so dass an einem vorsätzlichen Handeln kein Zweifel bestehen dürfte. Sie wollten mir und den anderen Teilnehmern des Treffens Schaden zuführen und handelten rechtswidrig.“ Besonders peinlich dabei: Correctiv wird auf direktem Weg und über indirekte Kanäle in erheblichem Umfang von der #Ampel-Regierung finanziert.

Jan 12, 2024 · 3:10 PM UTC

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Replying to @GerritHuy
Richtig so Frau Huy!! Wir stehen voll und ganz hinter Ihnen🙏🏻 Ganz klar AfD und nur noch AfD💙💙💙
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Richtig so Frau Huy, die rechtswidrigen Schnüffelmethoden der selbsternannten Moralapostel und "Verteidiger der Demokratie" gehören vor Gericht.
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Na hoffentlich wirds eine öffentliche Sitzung vor Gericht. Dann kommt bestimmt das gesamte Video und Audiomaterial und der ganze braune Senf der auf dieser Veranstaltung gesprochen wurde, auf den Tisch.
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Ist halt die Frage wenn Sie als MdB zu einem Politischen Abend gehen, ob dieser tatsächlich dann auch als Privat eingestuft werden kann.
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Tja...tun Sie, was Sie nicht lassen können. Ich an Ihrer Stelle würde ich mich von dem, was dort besprochen wurde, in aller Deutlichkeit distanzieren. Können Sie aber nicht, weil Sie genauso denken.
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Bleiben Sie mal ganz ruhig. Ihre Partei will das doch auch. Beispiele? Lehrer denunziert durch Kinder und Eltern, Drohungen, wenn man was anderes sagt als ihr denkt oder wollt eben etwa 12 Millionen Menschen ausweisen.
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Welcher Lauschangriff?
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Soviel mal schon mal zu § 201 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB
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Im Privaten mal so schön Nazi spielen, Rose? Schon blöd wenns raus kommt. Wir wollen keine Nazis.#AfDVerbotjetzt
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