Wer sich zu umstrittenen Konflikten der Gegenwart äußert, muss in Deutschland künftig mit Freiheitsstrafen rechnen: Die Neufassung der #Volksverhetzung in §130 bedroht die kritische Auseinandersetzung. Über die politische Wahrheit dürften nicht Amtsgerichte entscheiden.
Über Tatbestände wie den des „Kriegsverbrechens“ befindet in der Regel der Internationale Strafgerichtshof. Nun soll das jeder deutsche Amtsrichter beurteilen. Das ist absurd, kommentiert Marlene Grunert. faz.net/aktuell/politik/inla…
Oct 28, 2022 · 7:27 AM UTC
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