#Merkel habe gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verstoßen, so das Urteil der Richter des #Bundesverfassungsgericht|s. Konkret ging es um die Thüringenwahl 2020 und Wahl #Kemmerich|s, die laut Merkel "rückgängig" gemacht werden sollte und "unverzeihlich" war.
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