Selbstverständlich muss jetzt noch die einrichtungsbezogene #Impfpflicht zurückgenommen werden und auch die „Duldungspflicht" bei den Soldaten der Bundeswehr muss fallen. Freiheit!
Während #Lauterbach einfach nicht dazulernt, will #Scholz die Impfpflicht nicht nochmal im Bundestag zur Abstimmung stellen. Richtig so! Es gibt keine Mehrheit dafür, die #Impfpflicht ist vom Tisch. Die Demokratie hat gesprochen und das Votum war eindeutig. #Rechtsstaat #Freiheit

Apr 8, 2022 · 11:54 AM UTC

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Replying to @GerritHuy
Mit der Duldungspflicht für die bedingt zugelassenen Covid-19-Impfstoffe wird das BMVg nicht einen neuen Soldaten für die Bundeswehr gewinnen, aber viele bisherige verlieren. Man wird der Omikron-Variante dadurch nicht Herr und erreicht somit auch medizinisch nichts.
Replying to @GerritHuy
Pflegekräfte und Soldaten sollen sich im Rahmen der Impfpflicht mit bedingt zugelassenen Impfstoffen impfen lassen und das alleinige Risiko für Impfschäden aus der Vorgabe tragen. Mit Impfstoff, der gegen die derzeit aktuellen Varianten nicht wirkt und keinen Fremdschutz bietet.
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Replying to @GerritHuy
Wenn die Politik eine ITS-Bettenkrise erkennt, die gefährlich wird, hat sie zunächst alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um diese abzustellen. Vorher gibt es erst gar keine rechtliche Grundlage, über eine Impfpflicht nachzudenken, weil dies nicht das mildeste Mittel ist.
Replying to @GerritHuy
Im Gegensatz zur Impfung gegen Covid-19 ist die Masernimpfung eine Impfung, die lebenslange sterile Immunität bietet. Daher ist die Duldungspflicht mit einer nicht-sterilen Impfung mit noch vermuteter Wirksamkeit von 3-4 Monaten weder zweckmäßig noch geeignet und daher GG-widrig.
Replying to @GerritHuy
W. Kubicki sagte am 07.04.22 vor dem Bundestag, daß Impfungen nur Selbstschutz und nicht Fremdschutz wären. Es sei nicht Aufgabe des Staats, Menschen gegen ihren Willen zum Selbstschutz zu zwingen. Das gilt AUCH für die einrichtungsbezogenen Impfpflichten! tichyseinblick.de/kolumnen/v…
Replying to @GerritHuy
Die "Empfehlung" der StiKo, Auffrischungsimpfungen schon nach nur 3 Monaten zuzulassen, bedeutet für diejenigen, die einer Impf- bzw. Duldungspflicht unterliegen, namentlich Pflegekräfte und Soldaten, daß dies zu einer PFLICHT wird. Ob die Stiko das weiß?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Auffrischimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 nun bereits nach mindestens drei statt wie bisher nach sechs Monaten. aerzteblatt.de/nachrichten/1…
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Replying to @GerritHuy
Eine wichtige Klage wird schon verhandelt. Auch die Duldungspflicht bei der Bundeswehr, die sich, wie der Eingriff in den Genesenenstatus, bei nur bedingter Impfstoffzulassung rechtswidrig lediglich auf Verordnungsebene abstützt, gehört auf den Prüfstand.
Komisch, man liest nichts darüber: Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt derzeit erst- und letztinstanzlich über die Aufnahme der Covid-19-Impfung in das der Duldungspflicht unterliegende Basisimpfschema der Bundeswehr (BVerwG 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22). bverwg.de/pm/2022/20