Eine Kleine Anfrage des #AfD-Abgeordneten Mario #Lehmann zur Begriffsbestimmung „#Prüffall“ und Abgrenzung zu „#Verdachtsfällen“ hat offenbart, dass derartige Begriffe im „Gesetz über den #Verfassungsschutz in #lsa“ überhaupt nicht definiert sind.
➡️ is.gd/EBxTmA
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Toll, was der Mario alles so rausfindet. Nur hätte er die Arbeitskraft der Landtagsverwaltung nicht gebraucht. Das Gesetz steht im Internet. Ist MdA Lehmann Analphabet oder #Vollpfosten?
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Wie schätzen Sie die Falschbeahuptung von Herrn Stahlknecht ein?
Mar 6, 2019 · 1:34 PM UTC
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